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Die Einwirkungsmöglichkeiten des Sachverständigen in das Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend bei den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Abnahme nach Fertigstellung einer Baumaßnahme.
Die baubegleitende Beratung erfolgt :
- in bautechnischer Hinsicht (die eigentliche Sachverständigenaufgabe)
- in vertraglicher Hinsicht (immer im Beisein eines Rechtsanwalts und/oder Notars)
- in betriebswirtschaftlicher Hinsicht (mit unabhängigen Finanzierungsberatern, Wirtschaftsprüfern)
- die Koordinierung anderer Sachverständiger
Im Rahmen von sachverständigen Stellungnahmen im bautechnischen Bereich für private und gewerbliche Auftraggeber sowie Versicherungsgesellschaften, lassen sich die Tätigkeitsgebiete wie folgt zusammenfassen:
* Schadensanalysen
* Beurteilung und Bewertung von Bauschäden und Baumängeln
* Beurteilung der Haftpflicht in Bezug auf Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen
* Beratung und Konzepte für Schadenssanierungen |